1.
WAS IST EIN ENERGIEAUSWEIS oder auch ENERGIEPASS
2. WAS IST EIN BEDARFSAUSWEIS, WAS EIN VERBRAUCHSAUSWEIS
3. WER BENÖTIGT WELCHEN EINEN ENERGIEAUSWEIS
1. DER ENERGIEAUSWEIS
Der Energieausweis ist ein 5-seitiges Dokument,
der den gesamten Energieverbrauch eines Gebäudes
dokumentiert und dessen Verbrauch in sog. KWh (Kilowattstunden)
angibt. Der politische Wille, der hinter diesem Ausweis
steht, ist der, dass Mieter, Käufer, Eigentümer
wissen sollen, wie der Verbrauch des Gebäudes ist
und somit eine Vergleichsmöglichkeit oder Entscheidungsgrundlage
haben zu kaufen, zu mieten oder zu sanieren. Auf einer
Skala kann der angegebene Verbrauch in KWh abgelesen
werden, als auch durch die Farbgebung grün über
gelb hin zu rot grafisch erfasst werden.
Seit Januar 2009 ist der Energieausweis für alle
Wohngebäude pflicht, sowie für alle Nicht-Wohngebäude
seit Juli 2009
ABER JEDOCH NUR UNTER BESTIMMTEN VORAUSSETZUNGEN!!!
Dazu gehören
- alle Neubauten
- alle Wohngebäude, die vermietet oder verkauft
werden
- Nicht-Wohngebäude, die vermietet oder
verkauft werden
- Nicht-Wohngebäude größer 1000m2
(Bei öffentlichen Gebäuden mit Publikumsverkehr
gilt sogar eine Aushangspflicht)
Doch es gibt auch hier Ausnahmen von der Ausweispflicht!
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Von der Ausweispflicht ausgenommen sind folgende
Gebäude:
- Gebäude mit Denkmalschutz
- Gebäude ohne Heizungen, wie Gartenlauben, Kleingärtnerheime
o.ä.
- Gebäude kleiner 50m2 Nutzfläche
- Gebäude ab Baujahr 2002 (da Ausweis bereits vorhanden)
2. BEDARFSAUSWEIS / VERBRAUCHSAUSWEIS
Der Gesetzesgeber hat zwei verschiedene Ausweise zugelassen.
Zum einen den Verbrauchsausweis, zum anderen
den Bedarfsausweis.
Der Verbrauchsausweis sagt lediglich etwas über
das individuelle Nutzerverhalten aus. Dazu werden die
Energieverbräuche der letzten 3 Jahre ermittelt.
Wird z.B. ein energetisch sehr schlechtes Gebäude
(z.B. Ein Fachwerkhaus ohne Sanierung aus dem Jahr 1855)
nur zwei Monate im Winter beheizt, kann der Minimal-Verbrauch
fälschlicherweise zu einem "sehr guten"
Endergebnis auf Neu-bauniveau führen. Davon unberücksichtigt
bleiben die einzelnen Gebäudeteile (Wände,
Dach, etc). Aus diesem Grunde können hier keine
qualitativ sinnvollen Einsparungsmaßnahmen entwickelt
werden. Die DENA (Deutsche Energieagentur) empfiehlt
daher grundsätzlich den Bedarfsausweis.
Der Bedarfsausweis ist deutlich umfangreicher
und sagt etwas über die energetische Qualität
des gesamten Gebäudes aus (Wände, Dach, Keller,
Fenster, Türen, Heizung etc.) Dazu wird die Gebäudehülle
zerstörungsfrei untersucht und anschließend
bewertet.
Grundsätzlich haben Sie die Wahlfreiheit zwischen
diesen beiden Ausweisen.
Auch hier hat der Gesetzgeber Einschränkungen
in der ENEV 2009 (Energieeinsparverordnung) verankert.
3. WER BENÖTIGT WELCHEN AUSWEIS
Alle Wohngebäude deren Bauantrag vor dem 1.11.1977
UND die weniger als 5 Wohneinheiten haben UND die keine
Sanierungsmaßnahmen gem. der WSVO 77 (Die Wärmeschutzverordnung
ist die Vorgängering der Energieeinsparverordnung)
durchgeführt haben, müssen einen Bedarfsausweis
vorlegen, wenn Sie unter die Ausweispflicht fallen.
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