1. WAS IST EIN ENERGIEAUSWEIS oder auch ENERGIEPASS
2. WAS IST EIN BEDARFSAUSWEIS, WAS EIN VERBRAUCHSAUSWEIS
3. WER BENÖTIGT WELCHEN EINEN ENERGIEAUSWEIS

1. DER ENERGIEAUSWEIS
Der Energieausweis ist ein 5-seitiges Dokument, der den gesamten Energieverbrauch eines Gebäudes dokumentiert und dessen Verbrauch in sog. KWh (Kilowattstunden) angibt. Der politische Wille, der hinter diesem Ausweis steht, ist der, dass Mieter, Käufer, Eigentümer wissen sollen, wie der Verbrauch des Gebäudes ist und somit eine Vergleichsmöglichkeit oder Entscheidungsgrundlage haben zu kaufen, zu mieten oder zu sanieren. Auf einer Skala kann der angegebene Verbrauch in KWh abgelesen werden, als auch durch die Farbgebung grün über gelb hin zu rot grafisch erfasst werden.

Seit Januar 2009 ist der Energieausweis für alle Wohngebäude pflicht, sowie für alle Nicht-Wohngebäude seit Juli 2009

ABER JEDOCH NUR UNTER BESTIMMTEN VORAUSSETZUNGEN!!!

Dazu gehören
- alle Neubauten
- alle Wohngebäude, die vermietet oder verkauft werden
- Nicht-Wohngebäude, die vermietet oder verkauft werden
- Nicht-Wohngebäude größer 1000m2 (Bei öffentlichen Gebäuden mit Publikumsverkehr gilt sogar eine Aushangspflicht)

Doch es gibt auch hier Ausnahmen von der Ausweispflicht!

 

Von der Ausweispflicht ausgenommen sind folgende Gebäude:
- Gebäude mit Denkmalschutz
- Gebäude ohne Heizungen, wie Gartenlauben, Kleingärtnerheime o.ä.
- Gebäude kleiner 50m2 Nutzfläche
- Gebäude ab Baujahr 2002 (da Ausweis bereits vorhanden)

2. BEDARFSAUSWEIS / VERBRAUCHSAUSWEIS
Der Gesetzesgeber hat zwei verschiedene Ausweise zugelassen.
Zum einen den Verbrauchsausweis, zum anderen den Bedarfsausweis.
Der Verbrauchsausweis sagt lediglich etwas über das individuelle Nutzerverhalten aus. Dazu werden die Energieverbräuche der letzten 3 Jahre ermittelt. Wird z.B. ein energetisch sehr schlechtes Gebäude (z.B. Ein Fachwerkhaus ohne Sanierung aus dem Jahr 1855) nur zwei Monate im Winter beheizt, kann der Minimal-Verbrauch fälschlicherweise zu einem "sehr guten" Endergebnis auf Neu-bauniveau führen. Davon unberücksichtigt bleiben die einzelnen Gebäudeteile (Wände, Dach, etc). Aus diesem Grunde können hier keine qualitativ sinnvollen Einsparungsmaßnahmen entwickelt werden. Die DENA (Deutsche Energieagentur) empfiehlt daher grundsätzlich den Bedarfsausweis.

Der Bedarfsausweis ist deutlich umfangreicher und sagt etwas über die energetische Qualität des gesamten Gebäudes aus (Wände, Dach, Keller, Fenster, Türen, Heizung etc.) Dazu wird die Gebäudehülle zerstörungsfrei untersucht und anschließend bewertet.

Grundsätzlich haben Sie die Wahlfreiheit zwischen diesen beiden Ausweisen.
Auch hier hat der Gesetzgeber Einschränkungen in der ENEV 2009 (Energieeinsparverordnung) verankert.

3. WER BENÖTIGT WELCHEN AUSWEIS
Alle Wohngebäude deren Bauantrag vor dem 1.11.1977 UND die weniger als 5 Wohneinheiten haben UND die keine Sanierungsmaßnahmen gem. der WSVO 77 (Die Wärmeschutzverordnung ist die Vorgängering der Energieeinsparverordnung) durchgeführt haben, müssen einen Bedarfsausweis vorlegen, wenn Sie unter die Ausweispflicht fallen.